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Allgemeine Vertragsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags zwischen dem Vermietungsunternehmen (im Folgenden der  Vermieter, das Vermietungsunternehmen oder Vanwego Campers) und Ihnen (im Folgenden der Mieter). Das Vermietungsunternehmen vermietet dem Mieter das betreffende Fahrzeug. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraglichen Bestimmungen und Bedingungen einzuhalten und stimmen mit ihrer Unterschrift den vertraglichen Bedingungen zu.

1.      GELTUNGSBEREICH, INHALT DES VERTRAGS UND ANWENDBARES RECHT

  1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Es existieren keine weiteren Verpflichtungen, Garantien oder mündliche Vereinbarungen bezüglich der Verantwortung des Mieters. Bedingungen des Mieters, die von den hier festgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht berücksichtigt. Die Gebühren werden auf Grundlage des Vertrags und den betreffenden Bestimmungen und Bedingungen berechnet.
  2. Der Mieter erklärt, dass die im Vertrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
  3. Gegenstand dieses Vertrags ist ausschließlich die Fahrzeugvermietung und gegebenenfalls weitere vom Vermieter angebotene Produkte.
  4. Mit der Reservierung und Anzahlung stimmt der Mieter den Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens zu, zu welchen er uneingeschränkten Zugang gehabt hat.
  5. Die Marke Vanwego Campers setzt sich aus den Unternehmen Vanwego Campers SL und Romerosago SL zusammen. Je nach angemietetem Fahrzeug und dessen jeweiligem Eigentümer tritt die eine oder andere dieser Vermietungsgesellschaften in den jeweiligen Bedingungen als Mieter auf, ohne dass dies einen Einfluss auf die hier dargelegten Bedingungen hat.
  6. Bei Abholung des Fahrzeugs wird ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen, der dem spanischem Recht unterliegt. Grundlage des Vertrags sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen.
  7. Die Laufzeit des Mietvertrags ist begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Ausgeschlossen ist die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags auf unbegrenzte Zeit.
  8. Der Kunde erklärt, die FAQs der Website von Vanwego Camper SL gelesen zu haben: vanwego-campers.com
  9. Der Kunde übernimmt die Kosten, die für das Unternehmen Vanwego Campers SL entstandenen Ausgaben (inklusive Anwaltskosten, obgleich ein anwaltliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich ist) in Verbindung mit der Beanstandung der vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags gezahlten Summen.
  10. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Falle einer Übertragung oder eines Kaufs und Verkaufs der Fahrzeugvermietung die gemachten Reservierungen an einen eventuellen Rechtsnachfolger der Aktivität abzutreten, ohne dass dies etwas an den hier festgelegten Bedingungen ändern kann.

2.      RESERVIERUNGEN UND ZAHLUNGEN

  1. Um eine Reservierung vorzunehmen, muss der Mieter 50 % des Gesamtbetrags inklusive Zusatzleistungen und -versicherung bezahlen. Der Betrag wird von der Kredit- bzw. Debitkarte abgebucht, per Banküberweisung bezahlt oder in Bar bezahlt, wenn der Betrag nicht die gesetzlich festgeschriebenen Höchstbeträge überschreitet.
  2. Bei Banküberweisungen muss der Mieter zur Reservierungsbestätigung einen Überweisungsnachweis vorlegen. Andernfalls gilt das Eingangsdatum des Betrags auf dem Konto des Vermieters als Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung.
  3. Änderungen bestätigter Reservierungen sind abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit und liegen im Ermessen des Vermieters.
  4. Die restlichen 50 % müssen per Kredit- bzw. Debitkarte oder einer anderen unter Punkt 2.1. erwähnten Zahlungsart bei Abholung des Fahrzeugs bezahlt werden. Der Karteninhaber muss anwesend sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alternativ kann der Mieter per Banküberweisung bezahlen. Bei Überweisungen muss der Mieter einen Überweisungsnachweis vorlegen bzw. die Überweisung muss auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

3.      STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNGEN

  1. Falls die Stornierung der Dienstleistungen von Vanwego Campers SL mehr als 30 Tage im Voraus erfolgt, wird dem Mieter der Gesamtbetrag zurückerstattet.
  2. Falls die Stornierung mehr als 14 Tage und weniger als 30 Tage im Voraus erfolgt, wird dem Mieter 50 % des Gesamtbetrags zurückerstattet.
  3. Falls die Reservierung 14 Tage oder weniger im Voraus erfolgt oder der Kunde zur Fahrzeugabholung am abgemachten Ort und Zeitpunkt nicht erscheint, wird der Gesamtbetrag der Reservierung einbehalten.

4.      DOKUMENTE UND VORAUSSETZUNGEN

  1. Erforderlich sind ein in Spanien gültiger Führerschein (Klasse B), der seit mindestens zwei Jahren zugelassen ist, und ein Personalausweis bzw. Reisepass (falls es sich nicht um einen EU-Bürger handelt) von jedem der Fahrer.
  2. Die Fahrer müssen mindestens 25 oder 21 Jahre alt sein, je nach Fahrzeugtyp.
  3. Der Mieter muss eine auf seinen Namen ausgestellte Kreditkarte (Visa oder Mastercard) in Begleitung eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses (falls es sich nicht um einen EU-Bürger handelt) vorlegen. Am Tag der Fahrzeugabholung wird der Mieter um Angabe der Kreditkarte sowie deren Ablaufdatum gebeten.
  4. Sollten der Mieter und/oder die Fahrer die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, ist die Fahrzeugvermietung nicht möglich. In diesem Fall wird vorgegangen wie bei einem Nichterscheinen des Kunden gemäß Punkt 3.3.
  5. Kopien der oben genannten Dokumente werden nicht akzeptiert (siehe Punkte 4.1. und 4.3.)

5.      MIETPREISE

  1. Die Mietpreise enthalten die spanische Mehrwertsteuer (aktuell 21 %), das vereinbarte Kilometerlimit, die Versicherung mit Selbstbehalt, der je nach der vom Kunden gewählten Versicherungsoption festgelegt wird.
  2. Die Mietpreise variieren aufgrund der Saisonabhängigkeit der Campingaktivitäten. Bei Reservierung erhält der Mieter ein persönliches Angebot, in dem der Tarif für den vorliegenden Vertrag festgelegt wird.
  3. Im Mietpreis sind eine von 150 km/pro 24h Vertragslaufzeit enthalten. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 15 ct. berechnet. (inkl. MwSt.) es sei denn, der Mieter hat unbegrenzte Freikilometer gewählt.

Version für vor dem 07/02/2022 abgeschlossene Buchungen:

"5.3. Im Mietpreis sind eine von 150 km/pro 24h Vertragslaufzeit enthalten. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 15 ct. berechnet. (inkl. MwSt.) bis zu einem Maximum von zusätzlichen 15 € pro 24 h Vertragslaufzeit."

6.      KAUTION

  1. Die Kaution muss per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder Debitkarte hinterlegt werden. Der Kreditkarteninhaber muss bei Fahrzeugabholung anwesend sein und auf der entsprechenden Vertragsseite unterschreiben. Wenn es sich um eine Debitkarte handelt, wird zusätzliche eine Gebühr von 1% des Kautionsbetrags fällig.
  2. Der bei Fahrzeugabholung vom Mieter zu entrichtende Kautionsbetrag entspricht dem von der gewählten Versicherungsoption abhängigen Selbstbehalt. Der Geldbetrag wird auf der Kreditkarte des Mieters als Zahlungsgarantie im Falle von Diebstahl, Unfall und anderen Schadensfällen, für die der Vermieter zusätzliche Entschädigungen einfordert, blockiert oder von einer Debitkarte abgebucht.
  3. Sollte die Bank oder der Kreditkarteninhaber die Zahlung oder Blockierung der Kreditkarte nicht genehmigen, kann der Vertrag nicht erfüllt und das Fahrzeug nicht übergeben werden. In diesem Fall gelten die normalen Stornierungsbedingungen gemäß Punkt 3.3 des vorliegenden Vertrags und dem Mieter wird der gesamte Reservierungsbetrag in Rechnung gestellt.
  4. Die Entsperrung oder Rückgabe der Kaution an den Mieter erfolgt nach Ablauf des Mietzeitraums und durchgeführter Inspektion des Fahrzeugs sowie der vertraglich vermieteten Artikel seitens eines Vertreters von Vanwego Campers SL, sofern dieser bestätigt, dass das Fahrzeug in einem ähnlichen Zustand wie bei Abholung ist. Das Vermietungsunternehmen hat maximal 72 Stunden Zeit, um die entsprechenden Überprüfungen vorzunehmen und die Kaution zurückzugeben, wenn keine Mängel festgestellt wurden.

7.      MIETZEITRAUM

  1. Die Dauer der Anmietung wird in Zeiträumen von 24 Stunden gerechnet, wobei der Beginn der vereinbarte Zeitpunkt der Abholung und das Ende der vereinbarte Zeitpunkt der Rückgabe des Mietfahrzeuges ist.
  2. Bei früheren Rückgaben oder verspäteten Abholungen besteht kein Anspruch auf eine Teilerstattung des vereinbarten Mietbetrags.
  3. Saisonabhängig kann es Mindestmietdauern geben.

8.      ABHOLUNGS- UND RÜCKGABEZEIT

  1. Die Abholungs- und Rückgabezeit ist von Montag bis Sonntag von 09:00 bis 12:00 und von 16:00 bis 20:00 Uhr.
  2. Abholungen und Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten sind in folgenden Zeitfenstern gegen eine Servicegebühr möglich: Zwischen 6:00 und 9:00 Uhr oder zwischen 20:00 und 23:00 Uhr. Die Servicegebühr beträgt 25 €, sowohl für Abholungen als auch für Rückgaben. Zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr oder zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr beträgt die Servicegebühr 25 €.
  3. Falls der Kunde das Fahrzeug außerhalb der normalen Arbeitszeiten abholen oder zurückgeben will, muss dies bei Reservierung angegeben werden. Andernfalls ist diese Option abhängig von der jeweiligen Fahrzeugverfügbarkeit und ins Ermessen des Vermieters gestellt.

9.      ABHOLUNGS- UND RÜCKGABEORT

  1. Abholungs- und Rückgabeort werden im Moment der Reservierung vereinbart.
  2. Je nach Abhol- und Rückgabeort und gewähltem Fahrzeugmodell kann für die Abholung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs eine Servicegebühr anfallen, die bei der Buchung zu vereinbart wird.
  3. Wenn der Mieter den Heimservice nutzen will, muss er über einen Ort mit ausreichend Platz und Licht zur Überprüfung und Übergabe des Fahrzeugs verfügen.
  4. Die Möglichkeit der Abholung und Rückgabe an einem anderen Ort als in den Räumlichkeiten des Vermieters ist abhängig von der Verfügbarkeit und liegt im Ermessen des Vermieters.
  5. Wenn der Mieter einen der Abhol- bzw. Rückgabeorte ändern will, muss dies beim Vermieter beantragt und anschließend schriftlich bestätigt werden.

10.   FAHRZEUGABHOLUNG

  1. Der Mieter erklärt, das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand sowie mit den erforderlichen Fahrzeugpapieren, Werkzeugen, Reifen und Zubehör empfangen zu haben. Ferner verpflichtet er sich, das Fahrzeug in gutem Zustand zu erhalten.
  2. Der Mieter erhält das Fahrzeug sowie zusätzliche Artikel in sauberem Zustand und verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben.
  3. Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank übergeben.
  4. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe wird das Fahrzeug gemäß den zum Mietvertrag gehörenden Übergabedokumenten geprüft. In den Dokumenten werden die übergebenen Artikel sowie der Fahrzeugzustand aufgeführt.

11.   VERFÜGBARKEIT VON FAHRZEUGEN

  1. Wenn die Übergabe eine reservierten Fahrzeugs am abgemachten Tag und/oder zur abgemachten Zeit aus Gründen, die nicht in die Verantwortung des Vermietungsunternehmens fallen, wie Verspätungen des Vormieters, Unfälle, Diebstähle, Pannen oder ähnlichen Gründen, nicht möglich ist, behält der Vermieter sich das Recht vor:
    1. Dem Mieter ein Fahrzeugmodell mit ähnlichen oder besseren Eigenschaften bereitzustellen.
    2. Dem Mieter den bereits gezahlten Betrag vollständig zurückzuerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Ausgleichleistung zu erbringen.

12.   FAHRZEUGNUTZUNG

  1. Der Mieter geht bezüglich der Fahrzeugnutzung während des Mietzeitraums folgende Verpflichtungen ein:
    1. Es darf nicht gefährlich oder fahrlässig gefahren werden.
    2. Es dürfen nicht mehr Passagiere an Bord befördert werden, als es in den Fahrzeugpapieren (je nach Modell) angegeben ist. Auch Haustiere oder andere Tiere dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Vanwego Campers SL nicht an Bord befördert werden.
    3. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, zur gewerblichen Personenbeförderung oder anders als vertraglich festgelegt genutzt werden.
    4. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, bei Müdigkeit oder Krankheit bzw. anderen körperlich beeinträchtigenden Gründen ist strikt verboten.
    5. Die Fahrzeugschlüssel dürfen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden.
    6. Das Fahrzeug darf nicht durch überflutete Bereiche gefahren oder in Kontakt mit Salzwasser gebracht werden. Untersagt ist ferner das Fahren auf unterspülten Sandbänken, auf Stränden oder schmutzigen Straßen.
    7. Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Wettkämpfe oder andere illegale Aktivitäten genutzt werden.
    8. Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge genutzt werden.
    9. Der entgeltliche oder vertraglich geregelte Transport von Passagieren oder Gütern ist untersagt.
    10. Der Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen bzw. anderen ätzenden oder entflammbaren Materialien ist untersagt.
    11. Der Transport von Gütern, die bei Freizeitvermietungen nicht vorgesehen sind, ist ebenfalls untersagt.
    12. Es dürfen keine Zubehörteile oder Werbung jeglicher Art angebracht werden.
    13. Das Fahren außerhalb des Straßennetzes oder auf ungeeignetem Untergrund ist untersagt.
  2. Das Vermietungsunternehmen verantwortet sich nicht für sämtliche Konsequenzen der oben genannten Punkte.
  3. Der Mieter erlaubt nicht, dass das Fahrzeug von anderen Personen als den ausdrücklich im Vertrag als Fahrer angegebenen Personen gefahren wird.
  4. Der Mieter darf gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags frei in der Europäischen Union mit dem Fahrzeug reisen. Davon ausgenommen sind die zu diesen Ländern gehörenden Inseln.
  5. Wenn der Mieter eine der betreffenden Inseln anfahren möchte, ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich. Ferner gilt folgende Bedingung:
    • Sollten für die Fahrzeugrückgabe aus irgendeinem Grund Dritte erforderlich sein, übernimmt der Mieter die vollen Kosten für diesen Service. In keinem Fall übernimmt der Vermieter die betreffenden Kosten.
  6. Wenn der Mieter in Länder außerhalb der EU reisen will, muss dies bei Reservierung angegeben und die schriftliche Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.
  7. Der Mieter erkennt an, dass das Fahrzeug Eigentum des Vermietungsunternehmens ist, und bietet es anderen Parteien in keiner Form zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpfändung an.
  8. Der Mieter darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung vom Vermietungsunternehmen keine Änderungen oder Erweiterungen am Fahrzeug vornehmen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Klausel übernimmt der Mieter die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Originalzustands zusätzlich einer Entschädigungsgebühr für die Silllegung des Fahrzeugs im betreffenden Zeitraum.
  9. Der Mieter verpflichtet sich, alle vernünftigen Maßnahmen zur korrekten Instandhaltung des Fahrzeugs zu ergreifen. Dies umfasst das tägliche Prüfen des Reifendrucks, Ölstands, Wasserstands und Batteriestands. Sollten ein oder mehrere Warnlichter auf mögliche Fehlfunktionen hinweisen, muss das Vermietungsunternehmen umgehend darüber informiert werden.
  10. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug angemessen abzustellen und bei Nichtnutzung gegen Frost, Hagel und andere Wetterphänomene, die große Schäden anrichten können.
  11. Der Kunde muss das Fahrzeug an Orten abstellen, die von einem Abschleppwagen erreicht werden können. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift übernimmt der Kunde jegliche damit verbundenen Kosten (in Verbindung mit dem Fahrzeug und Entschädigungen zukünftiger Kunden, falls das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur nächsten Übergabe bereitsteht).
  12. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Campingvorschriften der betreffenden Gemeinde/Stadt. Falls frei gecampt (außerhalb des genehmigten Gebiets) wird, übernimmt der Kunde jegliche Verantwortung inklusive aller Bußgelder.
  13. Das Rauchen und Anzünden von Kerzen ist in allen Fahrzeugen untersagt.
  14. Die in der Miete enthaltenen Gaskocher müssen mit äußerster Vorsicht und vorzugsweise außerhalb des Fahrzeugs genutzt werden. Bei Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, die durch die Nutzung des Campingkochers (Brandflecken an Möbeln, Brand usw.) entstehen, übernimmt der Kunde alle mit der Reparatur verbundenen Kosten.
  15. Dieser Vertrag endet automatisch und ohne erforderliche gerichtliche Intervention, wenn die Fahrzeugnutzung gegen den vorliegenden Vertrag verstößt. Ferner behält sich das Vermietungsunternehmen in diesem Fall das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Mieter hat in diesem Fall kein Recht auf Erstattung der zu dem Zeitpunkt bereits an das Vermietungsunternehmen gezahlten Beträge.

13.   HAUSTIERE

  1. Haustiere sind an Bord erlaubt, sofern dies bei Reservierung angegeben wird. In diesem Fall fällt eine Servicegebühr für die Reinigung an.
  2. Der Mieter verantwortet sich für die Sicherheit des Haustiers während der Reise.
  3. Vanwego Campers SL übernimmt keine Verantwortung für Strafzettel oder andere Strafen in Verbindung mit der Beförderung von Tieren.
  4. Der Mieter verantwortet sich für alle Schäden (außen und innen), die vom Haustier verursacht werden.

14.   FAHRZEUGRÜCKGABE

  1. Bei Fahrzeugrückgabe prüft der Mieter gemeinsam mit einem Vertreter des Vermieters den Zustand des Fahrzeugs. Die Kosten für Schäden, die im Vertrag nicht eingetragen sind und bei Fahrzeugrückgabe festgestellt werden, übernimmt der Kunde. Der Betrag wird von der Kaution abgerechnet.
  2. Wenn die Reparaturkosten nicht sofort ermittelt werden können, behält das Vermietungsunternehmen die gesamte Kaution ein. Der proportionale Restbetrag wird nach Ermittlung der Reparaturkosten zurückerstattet.
  3. Falls das Vermietungsunternehmen in den folgenden 72 Stunden (nach Fahrzeugrückgabe) Schäden am Fahrzeug feststellt, wird der Kunde darüber informiert, um mit der Abbuchung der anfallenden Kosten fortzufahren. Der Mieter vereinbart, dass das Vermietungsunternehmen die möglicherweise anfallenden Kosten, wie beim Wildcampen, bei Parkstrafen, Bußgeldern, Verkehrsstrafen, Mautgebühren und Fahrzeugschäden (innen und außen) von der im Mietvertrag angegebenen Kreditkarte abbuchen darf.
  4. Wenn der Kunde den Mietvertrag verlängern will, muss dies mindestens drei Tage vor Vertragsablauf beim Vermieter beantragt werden. Die eventuelle Bestätigung der Verlängerung ist abhängig von der Fahrzeugverfügbarkeit.
  5. Bei verspäteten Rückgaben, also bei Rückgaben nach der auf dem Mietvertrag vereinbarten Rückgabeuhrzeit, fällt eine Gebühr von 30 € pro Stunde oder 300 € pro Tag an. Berechnet wird immer der geringere Betrag. Außerdem übernimmt der Mieter alle Kosten in Verbindung mit der verspäteten Rückgabe, besonders für Erstattungen, die andere Kunden aufgrund verspäteter Übergaben bei Vanwego Campers SL beantragen.

15.   PFLICHTEN, GARANTIEN UND ZAHLUNGEN NACH ABLAUF DES MIETZEITRAUMS

  1. Das Fahrzeug muss mit vollem Dieseltank zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Servicegebühr von 10 € zuzüglich der Kosten zum Auffüllen des Treibstofftankstanks erhoben.
  2. Das Fahrzeug ist mit einem sauberen Innenraum zurückzugeben. Der Vermieter muss jedoch die Außenseite des Fahrzeugs nicht reinigen. Der Abwassertank und ggf. die Toilette sind zu leeren. Andernfalls wird ein Zuschlag von 20 € für jede zusätzliche erforderliche Reinigungsstunde und 50 € zusätzlich berechnet, wenn die Toilette nicht geleert und gereinigt wurde. Ferner übernimmt der Mieter die Kosten für die Durchlüftung oder Beseitigung von Tabakgeruch. Dies umfasst die Verluste in Verbindung mit der Unmöglichkeit, das Fahrzeug während der Reinigung weiterzuvermieten.
  3. Im Falle des Verlustes der Schlüssel oder Fahrzeugpapiere berechnet das Vermietungsunternehmen eine Gebühr in Höhe von 250 € + MwSt.
  4. Im Falle der Befüllung des Trinkwassertanks mit Diesel oder anderem Kraftstoff oder des Dieseltanks mit Wasser oder anderem Kraftstoff, muss der Kunde die Kosten des Austauschs und/oder der Reparatur der betroffenen Teile tragen.
  5. Kosten für Schäden am Fahrzeug am Fahrzeug, an der Fahrzeugausstattung oder an zusätzlichen Elementen während des Mietzeitraums werden vom Mieter übernommen. Wenn die Reparatur die Aktivierung einer externen Werkstatt oder eines externen Unternehmens erfordert, erhebt das Vermietungsunternehmen eine Gebühr von 50 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten. Der Mieter verantwortet sich ferner für die Tage, in denen eine Weitervermietung des Fahrzeugs aufgrund der Reparaturarbeiten nicht möglich ist.
  6. Im Falle einer unzureichenden Deckung, abgelehnten Abbuchungen, gesperrten oder ungültigen Kreditkarten muss der Mieter dem Vermietungsunternehmen die Daten einer alternativen Kreditkarte geben, um gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
  7. Im Falle eines Unfalls, für den der Mieter nicht verantwortlich ist, behält das Vermietungsunternehmen den Gesamtbetrag der Kaution ein, bis die Versicherung die betreffende Haftung festlegt.
  8. Der Kunde übernimmt die Kosten aller Strafen, Bußgelder, Gerichts- und außergerichtlicher Kosten in Verbindung mit Verkehrsverstößen (verwaltungsrechtlich, strafrechtlich oder anderer Art), die während des Mietzeitraums gegen das Fahrzeug, den Kunden, den Mieter und/oder den Fahrer gerichtet werden. Ausgeschlossen sind Strafen, die das Vermietungsunternehmen zu verschulden hat. Der Vermieter identifiziert den Hauptfahrer und schickt die Strafe an die angegebene Adresse, um vom Kunden bezahlt zu werden. Sollte die Adresse falsch sein, der Brief zurückgegeben oder die Strafe aus irgendeinem Grund nicht bezahlt werden, bucht der Vermieter den Strafbetrag (bzw. die zuvor genannten Ausgaben) von der im betreffenden Mietvertrag angegebenen Kreditkarte ab.
  9. Auf alle nicht beglichenen Beträge werden Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zuzüglich einer festen Gebühr in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags erhoben.
  10. Bei mehreren Mietern und/oder Fahrern entfällt die Strafe auf alle Mieter bzw. Fahrer als Gesamtschuldner.
  11. Falls das Fahrzeug mit einem Kilometerlimit angemietet wurde und dieses überschritten wird, berechnet der Vermieter den vereinbarten Betrag für die zusätzlich zurückgelegten Kilometer.

16.   PANNENHILFE

  1. Bei Problemen mit dem Fahrzeug muss das Vermietungsunternehmen sofort informiert werden, damit es versuchen kann, das Problem während des Mietzeitraums zu lösen. Andernfalls übernimmt das Versicherungsunternehmen keine Haftung. Kontaktieren Sie uns noch vor der Pannenhilfe und unser Team hilft Ihnen in jedem Fall bei der Lösung des Problems.
  2. Die Pannenhilfe deckt jegliche technische oder mechanische Fehlfunktionen am Fahrzeug ab, die auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind.
  3. Zu beachten ist, dass folgende Fälle nicht von der Pannenhilfe abgedeckt sind und die damit verbundenen Abschleppkosten vom Mieter übernommen werden:
    1. Das Fahrzeug hat keinen Kraftstoff mehr.
    2. Die Schlüssel werden im geschlossenen Fahrzeug vergessen, beschädigt (zum Beispiel durch Feuchtigkeit) oder gehen verloren.
    3. Die Batterien sind leer aufgrund falscher Nutzung oder falscher Nutzung von Geräten, welche durch die Batterien betrieben werden.
    4. Das Fahrzeug steckt abseits der Straße oder auf einer nicht asphaltierten Straße fest.
    5. Pannen, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.
    6. Hilfe beim Auswechseln von platten Reifen.
  4. Im Falle jeglicher Fehlfunktionen ist es dem Mieter nicht erlaubt, Reparaturen oder Änderungen am Van vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich vom Vermietungsunternehmen genehmigt und unter genauer Befolgung der Anweisungen des Vermietungsunternehmens.
  5. Sollte das Fahrzeug aufgrund von mechanischen Ausfällen oder Unfällen stehenbleiben und die Reparatur vor Ort nicht möglich sein, schickt das Vermietungsunternehmen einen Abschleppwagen, der Fahrzeug und Mieter zur nächsten Werkstatt oder zum Unternehmenssitz bringt.

17.   UNFÄLLE, SCHÄDEN UND DIEBSTAHL

  1. Bei Unfällen, Raub, Diebstahl, Brand oder von Tieren verursachten Schäden verpflichtet sich der Mieter und/oder Fahrer:
    1. Die Polizei und den Vermieter (die Telefonnummer ist im Mietvertrag eingetragen) sofort in Kenntnis zu setzen. Davon abweichende Ansprüche werden nicht berücksichtigt.
    2. Alle von den involvierten Parteien unterzeichneten Unfallberichte sowie die polizeilichen Unterlagen zusammenzustellen und anschließend an das Vermietungsunternehmen weiterzuleiten. Die Dokumente müssen Namen, Adresse und Telefonnummern der involvierten Parteien, Führerscheinangaben, die Versicherungsdaten und -nummer, gegebenenfalls Angaben zu Zeugen sowie die Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge enthalten. Andernfalls gilt kein Versicherungsschutz und der Mieter übernimmt die vollen Kosten.
    3. Fotos zu machen und Namen und Adresse aller involvierten Parteien einschließlich der Zeugen als Nachweis für den Schadensfall einzuholen.
    4. Das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne die nötigen Schutzmaßnahmen ergriffen zu haben. Falls nötig kontaktieren Sie bitte das vom Vermietungsunternehmen beauftragte Verkehrsunternehmen.
    5. Die Verantwortung für den Schadensfall darf nicht anerkannt oder vorgegriffen werden. Ausgenommen davon ist die einvernehmliche Unfallmeldung.
  2. Bei Diebstahl oder Entführung des Wagens muss sofort bei der zuständigen Behörde Anzeige erstattet und der Vermieter informiert werden. Anschließend muss eine Kopie der Anzeige zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln innerhalb von 24 Stunden an den Vermieter geschickt werden. Andernfalls gilt kein Versicherungsschutz.
  3. Selbst bei jeglichen Schäden ohne Gegenpartei muss der Kunde einen umfassenden schriftlichen Bericht in Begleitung einer Zeichnung für den Mieter erstellen. Wenn der Kunde den Bericht aus irgendeinem Grund nicht erstellt und die Versicherung deshalb nicht für die Schäden aufkommt, verpflichtet er sich zur Zahlung des vollen Betrags.
  4. Bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen, falls erforderlich, hat das Unternehmen Vanwego Campers SL Anspruch auf vom Mieter zu leistende Kosten für Schäden. Dies umfasst die ausbleibenden Einnahmen während der Stilllegung des Fahrzeugs.

18.   VERSICHERUNGSSCHUTZ

  1. Das Fahrzeug verfügt über eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt (persönliche Gegenstände des Kunden und seiner Begleiter sind nicht enthalten). Bei Unfall oder Diebstahl übernimmt der Kunde den Betrag des Selbstbehalts.
  2. Alle Versicherungsoptionen mit der jeweiligen Kaution decken nur den ersten Unfall, Vorfall oder neuen Schaden ab. Bei mehreren Schäden, Vorfällen oder Unfällen, die während der Mietdauer entstanden sind, haftet der Mieter bei den Modellen SIERRA, LAGUNA und COSTA mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1250 €, bei den Modellen ARENA und RÍO mit einer Selbstbeteiligung von 800 €; bei letzterem (dem ersten Schadensfall) gilt die reduzierte Selbstbeteiligung gemäß der abgeschlossenen Versicherung. Wenn keine Zusatzversicherung (SUPER oder SUPER PLUS) abgeschlossen wurde, gilt für die Modelle SIERRA, LAGUNA und COSTA eine Selbstbeteiligung von 1250 € und für die Modelle ARENA und RÍO  eine Selbstbeteiligung von 800 € für jeden verursachten Schaden. Als Zahlungsgarantie wird der Vermieter den Gesamtbetrag der Kaution auf einer Bankkarte blockieren oder abbuchen.
  3. Versicherungsschutz für das Fahrzeug gilt nur während der Vertragslaufzeit. Das Vermietungsunternehmen verantwortet sich nicht für Schäden, die außerhalb des Mietzeitraums entstehen. In letzterem Fall haftet der Mieter.
  4. Wenn der Mieter gegen die Klauseln des Mietvertrags verstößt, werden alle Versicherungsoptionen aufgehoben und der Mieter übernimmt die Reparaturkosten in vollem Umfang.
  5. Bei der optionalen Fensterversicherung sind die Reparaturkosten der Seitenfenster, Heckscheiben und Windschutzscheibe abgedeckt. Für Seitenspiegel und Dachfenster gilt kein Versicherungsschutz.
  6. Wählt der Mieter die Versicherungsoption BASIC, beträgt die Selbstbeteiligung bei den Modellen SIERRA, LAGUNA und COSTA 1250 €, bei den Modellen ARENA und RÍO, 800 €. Schäden an Fenstern sind nicht versichert, die Pannenhilfe ist gemäß den Bedingungen dieses Vertrages enthalten.
  7. Wählt der Mieter die SUPER Versicherungsoption, beträgt die Selbstbeteiligung 750 € für die Modelle SIERRA, LAGUNA und COSTA und 450 € für die Modelle ARENA und RÍO, die Scheiben sind abgedeckt (gemäß Punkt 18.5.), Pannenhilfe ist gemäß den Bedingungen dieses Vertrages enthalten.
  8. Wenn der Mieter die Versicherungsoption SUPER PLUS wählt, beträgt die Selbstbeteiligung 250 € für die Modelle SIERRA, LAGUNA und COSTA und 200 € für die Modelle ARENA und RÍO, die Fenster sind abgedeckt (gemäß Klausel 18.5.) und die Pannenhilfe ist gemäß den Bedingungen dieses Vertrags enthalten.

19.   AUSNAHMEN VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ

  1. Unabhängig von der gewählten Versicherung übernimmt der Mieter die Verantwortung für die Kosten aller Schadensfälle, die im Folgenden aufgezählt und bei allen Versicherungsoptionen ausgeschlossen sind:
    1. Jegliche Schäden am Fahrzeug, die auf einen Verstoß gegen die Klauseln des vorliegenden Vertrags zurückzuführen sind.
    2. Schäden an Reifen und Felgen innerhalb des Mietzeitraums.
    3. Jegliche Schäden, die auf absichtliches Fehlverhalten oder den Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen das Fahrverhalten beeinflussenden Substanzen zurückzuführen sind.
    4. Verlust, Diebstahl oder Raub persönlicher Gegenstände.
    5. Bei fahrlässigem oder unachtsamem Fahrverhalten jeglicher Art oder Verstößen gegen die örtlichen Verkehrsregeln, die zu Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter führen.
    6. Die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs aus geschlossenen Bereichen oder wenn das Fahrzeug versunken ist, festsitzt oder verlassen wurde.
    7. Die Kosten für beschädigte, verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüssel.
    8. Die Schäden, die von im Mietvertrag nicht eingetragenen Fahrern oder von Fahrern mit entzogenem oder abgelaufenem Führerschein verursacht werden.
    9. Jegliche Kosten in Verbindung mit der falschen Verwendung von Kraftstoffen.
    10. Alle Schäden unter der Karosserie oder oberhalb der Windschutzscheibe, sofern sich kein Zusammenprall mit Dritten ereignet hat.

20.   SELBSTBEHALT

  1. Der Mieter und/oder Fahrer haftet für alle Schäden, die während des Besitzes des Fahrzeugs entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (gemäß den Bedingungen dieses Vertrags). Alle Versicherungsoptionen und die Selbstbeteiligung decken nur den ersten Unfall, Vorfall oder neuen Schaden bei jeder Anmietung ab. Bei mehr als einem Schaden, Zwischenfall oder Unfall während der Mietzeit trägt der Mieter die gesamten Reparatur- oder Ersatzkosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung entsprechend der BASIC-Versicherungsoption des Mietfahrzeugs. Um die Kosten für eventuelle Schäden zu decken, sperrt oder belastet der Vermieter den Gesamtbetrag der Selbstbeteiligung auf einer Bankkarte.

  2. Der Selbstbehalt des Mieters wird nach Fahrzeugrückgabe zurückerstattet, sofern der Vertreter des Vermietungsunternehmens bestätigt, dass das Fahrzeug in ähnlichem Zustand wie bei Abholung ist und keine Gegenstände fehlen.

21.   DATENSCHUTZREGELUNG

  1. Vanwego Campers SL. ist bestrebt, die spanischen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, und garantiert die vollständige Erfüllung der darin vorgesehenen Auflagen sowie die Ergreifung von Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 9 des Gesetzes 15/1999 über den Schutz personenbezogener Daten (LOPD) und die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679.
  2. Im Einklang mit diesen Vorschriften möchten wir darauf hinweisen, dass die Nutzung unserer Website sowie die Unterzeichnung dieses Vertrags die Angabe bestimmter persönlicher Daten in Registrierungs- und Kontaktformularen oder E-Mails voraussetzt. Die betreffenden Daten werden von Vanwego Campers SL verarbeitet. Das Versenden dieser persönlichen Daten gilt als ausdrückliche Zustimmung zur Datenverarbeitung. Diese Zustimmung ist allerdings widerrufbar. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzregelung enthalten. 
  3. Alle Fahrzeuge können geolokalisiert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit die Positionsdaten des Fahrzeugs abzurufen. Die Positionsdaten werden nach Fahrzeugrückgabe nicht gespeichert und unter keinen Umständen mit Dritten geteilt, sofern keine Straftaten oder Verstöße gegen diesen Vertrag vorliegen.

22.   HAFTUNG DES VERMIETERS

  1. Das Vermietungsunternehmen übergibt das Fahrzeug in perfektem Zustand und hat alle nötigen Wartungen und Inspektionen durchgeführt. Es übernimmt keine Haftung für mechanische Fehler oder Pannen, die durch normale Fahrzeugnutzung entstehen.
  2. Das Vermietungsunternehmen übernimmt keine Haftung für Personenschäden während des Mietzeitraums und empfiehlt, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu hinterlassen, wenn der Mieter sich nicht in Fahrzeugnähe aufhält. Das Vermietungsunternehmen übernimmt keine Haftung für im Mietzeitraum verlorene oder geklaute Gegenstände, Schäden in Verbindung mit Vandalismus/Raub, Unfallschäden oder Schäden, die auf Witterungsbedingungen zurückzuführen sind.
  3. Wenn das Fahrzeug infolge höherer Gewalt, unbeabsichtigter oder außerhalb der Verantwortung des Vermietungsunternehmens liegenden Gründe nicht rechtzeitig übergeben werden kann, hat der Kunde dadurch keinen Erstattungsanspruch. Erstattet wird nur der bereits gezahlte Mietbetrag.
  4. Das Vermietungsunternehmen haftet nur begrenzt für vorhersehbare vertraglich geregelte Schäden, insofern kein maßgeblicher Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten vorliegt.

23.   GERICHTSBARKEIT

  1. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Reservierung oder des Mietvertrags des Campervans liegt die Gerichtsbarkeit bei den Gerichten von Barcelona (Katalonien). Bei Meinungsverschiedenheiten über Unterschiede in der spanischen/katalanischen/englischen/deutschen Version der allgemeinen Bedingungen sowie des Mietvertrags ist die spanische Fassung maßgebend.